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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte, selbständige oder unselbständige Arbeit, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit:

  • Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, die bei den obligatorischen Sozialversicherungen nicht gemeldet werden.
  • Die nicht gemeldete Ausführung von Arbeiten durch Arbeitnehmende in Verletzung des Ausländerrechts.
  • Die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden, die den Steuerbehörden nicht gemeldet werden.
  • Arbeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dem eine falsche Bezeichnung gegeben wird, um die Unterstellung unter die obligatorischen Arbeitnehmerversicherungen zu umgehen (Scheinselbständigkeit).
  • Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn Umsätze, die der Mehrwertsteuer unterliegen, den Behörden nicht gemeldet werden.

Wer ist zuständig

Die Kontrollorgane nehmen Anzeigen betreffend Schwarzarbeit entgegen und kontrollieren, ob Betriebe und Arbeitnehmende die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht einhalten. Die kantonalen Kontrollorgan koordiniert die betroffenen Behörden und Organisationen und bildet die Drehscheibe für den Austausch von Kontrollergebnissen.

Im Kanton Solothurn ist das kantonale Kontrollorgan im Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt.
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