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Willkommen bei der Arbeitskontrollstelle Kanton Solothurn

Die Arbeitskontrollstelle Solothurn ist ein Verein von verschiedenen Paritätischen Kommissionen, die in ihrem Auftrag Arbeitsmarktkontrollen durchführt. Ihr Auftrag ist, einen fairen Wettbewerb unter den Unternehmungen aus dem In- und Ausland in den Branchen sicherzustellen, wo ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag gilt.

Ausländische Arbeitgeber, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, müssen die schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen einhalten. Haben Sie irgendwo Unregelmässigkeiten festgestellt? Dann melden Sie uns diese mittels dem Meldeformular. Durch Ihre Meldung erleichtern Sie den Kontrollorganen die Überprüfung der Einhaltung der schweizerischen Minimalarbeitsbedigungen im Baugewerbe.

Meldeverfahren Schwarzarbeit beim Kanton Solothurn

In allen Branchen, in denen kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag vorliegt, ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Solothurn für die Arbeitskontrollen zuständig. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wurden in allen Kantonen der Schweiz solche Kontrollorgane zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geschaffen. 

Verschiedene Formen der Missachtung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten gelten als Schwarzarbeit.

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.)
  • keine Arbeitsbewilligungen eingeholt
  • kein Lohn und kein Umsatz versteuert

Meldung mittels Meldeformular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.