Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus EU-/EFTA-Staaten profitieren vom Personenfreizügigkeitsabkommen und haben grundsätzlich ein Recht auf Erwerbstätigkeit, sofern sie über einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen verfügen.
Bei bewilligungspflichtigen Erwerbstätigkeiten müssen Arbeitgebende vor Stellenantritt ein entsprechendes Gesuch beim Migrationsamt einreichen.
Eine Beschäftigung ohne erforderliche Bewilligung kann sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.