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Die Paritätische Kommission einer Branche vertritt zu gleichen Teilen die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 
Die nachfolgenden Paritätischen Kommissionen haben die Arbeitskontrollstelle als Melde- und Koordinationsstelle bevollmächtigt:
Regionale Paritätische Kommissionen
-             Paritätische Kommission Elektroinstallationsgewerbe
-             Regionale Paritätische Berufskommission Maler und Gipser
-             Paritätische Berufskommission Metallgewerbe
-             Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe
-             Paritätische Berufskommission Gebäudetechnik
-             Regionale Paritätische Kommission Reinigungsbranche
-             Regionale Paritätische Berufskommission Plattenleger